Rechtsprechung
OLG Dresden, 07.09.2012 - 2 Ws 401/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine vom Amtsgericht nachträglich angeordnete Arbeitsauflage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafaussetzung zur Bewährung; Voraussetzungen für den Bewährungswiderruf; Aufhebung einer gesetzeswidrigen Weisung oder Auflage durch das Beschwerdegericht auch ohne Antrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Bei einem Widerruf der Bewährung muss die Zulässigkeit der Auflage berücksichtigt werden
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Widerrechtliche Bewährungsauflage muss nicht erfüllt werden
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 08.08.2012 - 1 StVK 112/12
- OLG Dresden, 07.09.2012 - 2 Ws 401/12
Papierfundstellen
- StV 2013, 393
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10
Strafrestaussetzung: Bewährungswiderruf bei Nichterfüllung der Weisung zur …
Auszug aus OLG Dresden, 07.09.2012 - 2 Ws 401/12
Die Auflage vom 12. Oktober 2011 - entgegen der Rechtsansicht des Thüringer Oberlandesgerichts (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 1 Ws 455/10 -, zitiert nach juris) geht es vorliegend um eine solche - verstößt aber gegen das Willkürverbot.
- OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Arbeitsauflagen: …
Insoweit entscheidet der Senat aus prozessökonomischen Gründen zur Schaffung von Rechtsklarheit selbst durch (OLG Dresden, Beschluss vom 07.09.2012 - 2 Ws 401/12 [bei juris] = BeckRS 2012, 19288). - OLG Hamm, 20.12.2016 - 3 Ws 408/16
Anordnung der Erbringung von Arbeitsleistungen gegen einen Jugendlichen; …
Auch bei zeitweiligem nur "sporadischem" Aufsuchen des Bewährungshelfers (…vgl. Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 f. Rdnr. 14; OLG Dresden Beschluss vom 07.07.2012 - 2 Ws 401/12, juris) liegt eine Beharrlichkeit in diesem Sinne noch nicht vor.